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Elterngeld
Bundeselterngeld
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstraße 30, 86159 Augsburg
Tel. 0821/57 09 01, Fax. 0821/57 09-5000
poststelle.schw@zbfs.bayern.de

Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind haben, erhalten für ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld bis zu 14 Monaten in Höhe von mindestens monatlich 300 Euro.

Landeserziehungsgeld
In Bayern wird im Anschluss an das Elterngeld einkommensabhängiges Landeserziehunsgeld für weitere 6 bzw. 12 Monate gezahlt.

Die Anträge für Elterngeld und Landeserziehungsgeld werden vom Standesamt mit der Geburtsurkunde des Kindes ausgehändigt. Anträge gibt es auch im Internet unter www.zbfs.bayern.de. Online kann der Antrag unter www.elterngeld.bayern.de gestellt werden.

 

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